Die Bewerbungsfrist für die Ausrichtung
der Internationalen Gartenbauausstellung (IGA) 2017 läuft mit dem Ende dieses
Jahres aus.
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Nachdem DBG-Geschäftsführer
Sebastian Emunds zum 30. September 2008 im gegenseitigen Einvernehmen aus der
Deutschen Bundesgartenschau-Gesellschaft mbH (DBG) in Bonn ausgeschieden ist,
wird Ulrike Seibt die Leitung der kaufmännischen Abteilung zum 01. Oktober
2008 übernehmen.
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(DBGG) Am 19. Dezember 2007 unterschrieben der Heilbronner Oberbürgermeister Helmut Himmelsbach und die Geschäftsführer der DBG, Friedrich Meiberth und Sebastian Emunds, den Durchführungsvertrag für die Bundesgartenschau (BUGA) 2019. Damit ist für die Stadt Heilbronn, die bereits im Oktober 2005 die Option für die BUGA 2019 erhalten hatte, die juristische Grundlage für die nächste Planungsstufe besiegelt. „Die Bundesgartenschau ist für Heilbronn eine herausragende Möglichkeit, nachhaltige Stadtentwicklung vor allem auf den ehemaligen Bahn- und Gewerbeflächen des innenstadtnahen Fruchtschuppenareals anzustoßen“ hieß es schon am Tage der Vertragsunterzeichnung aus dem Rathaus der Stadt.
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Mit der Gründung der Deutsche Bundesgartenschaugesellschaft (DBG) im Jahr 1993 haben der Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG), der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V. (BGL) und der Bund deutscher Baumschulen (BdB) ihre Erfahrungen und Kenntnisse aus bis dahin 22 Bundesgartenschauen in einer Gesellschaft zusammengeführt. Mit dem Erfahrungsschatz aus über 50 Jahren BUGA entscheiden wir über die Standorte der zukünftigen Bundesgartenschauen und begleiten und unterstützen die Ausrichter auf dem Weg zu ihrer BUGA.
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Wir vergeben die Bundesgartenschau (BUGA), Internationale
Gartenbauausstellung (IGA) und Internationale Gartenschau (IGS). Eine
BUGA findet alle zwei Jahre, und zwar immer in den ungeraden Jahren,
statt. Der Zeitraum zwischen den IGAs beträgt stets zehn Jahre.
Traditionell wird eine IGA als zweite Gartenschau in einem neuen
Jahrzehnt ausgetragen, das heißt also 1953, 1963, 1973, 1983 usw..
Jede
dieser Schauen oder Ausstellungen erfordert eine Vorlaufzeit von
mehreren Jahren. In aller Regel planen wir acht bis zehn Jahre im
voraus. Wir vergeben keine Landesgartenschauen. Diese werden ausschließlich
durch die Fördergesellschaften in den jeweiligen Bundesländern vergeben.
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Eine Bundesgartenschau (BUGA) ist auf Nachhaltigkeit und Nachnutzung ausgelegt. Für die ausrichtende Kommune oder Region geht der Nutzeffekt einer BUGA immer über die rund siebenmonatige Öffnungszeit der eigentlichen Schau hinaus. Stadtplaner schätzen daher die Ausrichtung einer BUGA als effizientes Mittel zur Steigerung der Lebensqualität in ihrer Stadt.
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