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Gartenteiche - Gefahr für Kinder

Unfälle, bei denen kleine Kinder in Gartenteiche stürzen und dadurch sterben oder schwere, dauerhafte Schäden davontragen, kommen leider immer wieder vor. Es taucht dann oft die Frage auf: Wer ist dafür verantwortlich? Um Sie als Eltern oder als Gartenteichbesitzer vor bösen Überraschungen zu bewahren, sollten Sie sich über einige rechtliche Punkte informieren.

Verunglückt ein Kind in einem Teich, stellt sich meist die Frage, ob der Grundstückseigentümer durch Verletzung seiner Verkehrssicherungspflicht haftet oder ob die Eltern des Kindes durch Verletzung ihrer Aufsichtspflicht (mit)verantwortlich sind. Zu beweisen, dass die Eltern ihrer Aufsichtspflicht tatsächlich nicht nachgekommen sind, kann problematisch sein. Neben dem Grundstückseigentümer kann unter Umständen auch der Architekt oder der Bauunternehmer haften, wenn der Teich nicht richtig abgesichert wurde.

Gibt es in Ihrem Haus oder in der Nachbarschaft kleine Kinder, sollten Sie Ihren Gartenteich daher von vornherein kindersicher gestalten. Eine absolute Sicherheit kann und muss jedoch nicht gewährleistet sein. Der Teich muss aber so weit abgesichert werden, wie es zumutbar ist. Nach Möglichkeit sollten Sie daher Ihr Grundstück oder den Teich einzäunen. Auch ein stabiles Metallgitter knapp unter der Wasseroberfläche kann Leben retten. Wichtig: Eine geringe Wasserhöhe allein ist noch kein ausreichender Schutz, da Kinder durch die Schockreaktion bereits in einem nur wenige Zentimeter tiefen Teich ertrinken können.


Hier finden Sie weiterführende Informationen:

Wer ist für was verantwortlich

Welche Verkehrssicherungspflicht hat man?

So machen Sie Ihren Teich kindersicher

Interessante Fälle:

Sicherung eines Grundstücks durch eine Hecke ausreichend

Verkehrssicherungspflicht bei Zierteich

Aufsichtspflicht der Eltern

Architekt und Bauunternehmer verantwortlich für Sicherung eines Löschteichs

Schmerzensgeld in voller Höhe für Opfer mit erheblichen Hirnschäden

Haftung der Aufsichtsperson


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Die Urteile aus dem Heft:

Die Urteile aus dem Heft können Sie für 5 Euro (inkl. MwSt.) als Gesamt­paket mit in einer für Sie aufbereiteten, verständlichen Fassung hier abrufen:

Urteilspaket zum Thema "Gartenteiche - Gefahr für Kinder"


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