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| Mietrecht rund um Balkon, Terrasse und Garten |
| Grundsätzlich ist es Sache des Vermieters die Außenanlagen seines Mietobjektes zu pflegen. So gibt es natürlich kein ?Gewohnheitsrecht? das die Mieter von Parterrewohnungen zur Pflege von Vorgärten oder zum Heckenschneiden verdonnern würde. |
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| http://www.mieterverein-muenchen.de/mietrecht/Mietrechtsthemen/Balkon_... |
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